AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bonack Aesthetic Engineering GmbH & Co. KG
Stand: Oktober 2015

 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Leistungen, wie persönliche Beratung, Ausarbeitung von individuell an die Bedürfnisse des Kunden angepassten Entwürfen, sowie die Realisierung dieser Entwürfe in speziellen Rahmungen und Projekten, im folgenden „ Leistungsergebnis“ genannt.

(3) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(4) Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss, Urheberrechte an Angebotsunterlagen

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Muster, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben. An sämtlichen von uns gefertigten Unterlagen, insbesondere unseren Konstruktionszeichnungen behalten wird uns Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte vor, unabhängig davon, ob ein Vertrag zustande kommt oder nicht. Der Kunde darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben. Der Verstoß gegen unsere Eigentums- und Urheberrechte löst Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche aus.

(2) Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag mit uns kommt dadurch zustande, dass wir mit der Ausführung der bestellten Leistung beginnen oder aber die Annahme schriftlich bestätigen.

 

§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Liefertermine oder Fristen, die nicht schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.

(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben davon unberührt.

(3) Wir behalten uns vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

(4) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

 

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Der Kunde bzw. sein Erfüllungsgehilfe (z.B. vom Kunden beauftragter Kurier bzw. Spediteur) holt die fertiggestellten Leistungsergebnisse bei uns ab und nimmt bei dieser Gelegenheit selbst oder durch seinen Erfüllungsgehilfen zusammen mit uns die Untersuchung entsprechend § 377 HGB sowie die Abnahme vor.

(2) Auf Verlangen und Kosten sowie Gefahr des Kunden werden die Leistungsergebnisse an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung unserer Leistungsergebnisse geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung unserer Leistungsergebnisse sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über, auch bei im Einzelfall vereinbarter frachtfreier Lieferung. Etwaige Ersatzansprüche gegen den Frachtführer/Spediteur sind von dem Kunden geltend zu machen und werden von uns an den Kunden abgetreten. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Es obliegt dem Kunden, die Lieferung durch eine Transportversicherung abzusichern. Für in diesem Zusammenhang eintretende Schäden übernehmen wir keine Haftung.

(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

 

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Kommt es nach Vertragsschluss zu Kostensteigerungen, die wir nicht zu vertreten haben und kalkulatorisch nicht vorhersehen konnten, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

(3) Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des Kunden; ausgenommen sind Paletten.

(4) Sollte bei Lieferungen an Unternehmen innerhalb der EU eine Umsatzsteuerbefreiung in Frage kommen, so sind die entsprechenden Voraussetzungen und Nachweise seitens des Kunden unaufgefordert an uns zu erbringen, ansonsten gilt bei Lieferung die Umsatzsteuererhebung als vereinbart. Entsprechendes gilt für Drittlandslieferungen, hier werden von uns ausschließlich vollständige Zolldokumente, die eine endgültige Ausfuhr nachweisen, akzeptiert. Alleine diese Zolldokumente berechtigen uns, die bei Rechnungsstellung erhobene Umsatzsteuer zu erstatten. Bei Beanstandung der uns vorgelegten Dokumente durch den deutschen Zoll/die deutschen Finanzbehörden, ist der Kunde bis zu fünf Jahre nach Auftragserteilung verpflichtet, die seitens der deutschen Behörden geforderte Umsatzsteuer an uns nachzuentrichten. Diese Pflicht gilt immer für den Auftraggeber der Arbeiten, unabhängig davon, wer der Rechnungsempfänger ist.

(5) Das vereinbarte Honorar ist bei Lieferung bzw. Abnahme unserer Leistungsergebnisse fällig, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden (z.B. Abschlagszahlungen bei aufwendigen und länger dauernden Arbeiten). Bei Nichtzahlung trotz Fälligkeit kommt der Kunde in Verzug und steht uns ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Dauer der Nichtzahlung verlängert eine etwaig vereinbarte Fertigstellungsfrist. Während des Verzuges ist das Honorar zu dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

 

§ 6 Mängelansprüche des Kunden

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. Unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung unserer Leistungsergebnisse an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit unserer Leistungsergebnisse getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten die technischen Dokumentationen, wie Zeichnungen und Skizzen, sowie sonstige Produktbeschreibungen, die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen wurden. Außerdem die schriftliche Übermittlung des Kunden über die gewünschten Details des Auftrags. Sofern der Kunde seine Wünsche nicht bei Auftragserteilung schriftlich geäußert hat, gehen wir davon aus, dass er uns die Wahl der Details überlassen hat. Es handelt sich daher nicht um einen Mangel unseres Leistungsergebnisses, wenn die Ausführung nachher den Vorstellungen des Kunden nicht entspricht.

(3) Unsere Leistungsergebnisse hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und Mängel und Beanstandungen müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitgeteilt werden; die Gewährleistung erlischt spätestens, wenn ein offensichtlicher Mangel nicht innerhalb von einer Woche, ein versteckter Mangel nicht innerhalb von 6 Monaten ab Gefahrübergang unter genauer Angabe gerügt wird. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung oder die rechtzeitige Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

(4) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Kunden durch natürlichen Alterungsprozess, Feuchtigkeit, sonstige Temperatur und Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Als unsachgemäße Behandlung gilt insbesondere der Transport unserer Leistungsergebnisse mit Paketdiensten wie UPS, Fedex etc., oder mit Speditionen, die nicht als Kunstspeditionen ausgewiesen sind.

(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Herstellung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Preis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Preises zurückzubehalten.

(7) Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (vgl. § 4 (1) Lager) befindet. Die Transport- und Wegekosten zu unserem Lager und zurück zum Kunden sind somit nicht von uns zu tragen. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.

(8) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.

(9) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

 

§ 7 Sonstige Haftung

(1) Soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit unserer Leistungsergebnisse übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

(5) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in folgenden Fällen unsere Haftung ausgeschlossen ist:

(a) Das von dem Kunden gelieferte Bild wird nicht im richtigen Beschnitt geliefert. Es obliegt dem Kunden, den Beschnitt auf eine Kosten und Gefahr vorzunehmen. Wenn der Kunde dennoch ausdrücklich wünscht, dass wir den Beschnitt vornehmen, so haften wir nicht für Schäden, die durch den von uns vorgenommenen Beschnitt am Bild entstehen. Ebensowenig haften wir, wenn der Beschnitt aufgrund von fehlenden oder unklaren Ausschnittangaben seitens des Kunden nicht den Vorstellungen des Kunden entspricht.

(b) Der Kunde hat ein zu rahmendes Bild vor Anlieferung bei uns zu untersuchen und zu kontrollieren. Er bzw. sein Beauftragter hat es auch sorgfältig und fachgerecht zu verpacken und fachgerecht an uns zu verschicken. Sollte das Bild selbst mangelhaft bei uns angeliefert worden sein, hat der Kunde keinerlei Haftungsansprüche. Er ist vielmehr zur Zahlung und Abnahme verpflichtet, sofern der Auftrag von uns ansonsten mangelfrei ausgeführt wurde.

 

§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Berlin. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

 

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der Übrigen hiervon unberührt.